Deutschland

Bundestag beschließt über Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

von Björn Barz am 07.07.2011 20:47

Ein Beschluss des Bundestages beherrschte am Donnerstag, dem 7. Juli, die Nachrichten. Es dreht sich dabei um die umstrittene Präimplantationsdiagnostik, kurz PID. Hinter diesem umständlichen Wort verbirgt sich die Untersuchung von Embryonen, also den normalerweise während einer Schwangerschaft im Mutterleib heranwachsenden Menschen, bevor diese in jenen Mutterleib eingesetzt werden. Die Befruchtung erfolgt künstlich und die Embryonen wachsen „im Reagenzglas” heran. Dabei wird nicht nur ein Embryo „erzeugt”, sondern gleich mehrere. Diese werden dann im Labor auf ihre Gesundheit untersucht. Die Embryos, die schwer krank oder behindert sind oder es vermutlich irgendwann einmal werden oder bei denen eine Fehl- oder Totgeburt wahrscheinlich ist, werden aussortiert, jener hingegen, welcher unter der Embryonenmenge ohne Makel ist, wird schließlich in den Mutterleib eingesetzt, um als Baby zur Welt gebracht zu werden.

Dieses Erfahren soll es Eltern mit schweren Erbkrankheiten ermöglichen, trotzdem gesunde Kinder zur Welt zu bringen. Die Befürworter der PID argumentieren, man dürfe die Erkenntnisse der medizinischen Forschung nicht vor der Welt verschließen, wenn sie Leiden zu verhindern vermögen.

Doch auch die Argumente der Gegner, darunter die beiden großen Deutschen Kirchen sowie diverse Behindertenverbände, sind nicht von der Hand zu weisen: Jedes Leben sei von Gott geschenkt. Der Mensch dürfe sich nicht anmaßen, eine Entscheidung über „lebenswertes” und „nicht lebenswertes” Leben zu fällen. Die Aussortierung der übrigen Embryonen komme überdies einer Tötung gleich, da auch ein Embryo bereits eine Existenz darstelle, die so vernichtet wird.
Auch die Angehörigen der Behindertenverbände geben zu denken: Hätte es zur Zeit ihrer Geburt bereits Präimplantationsdiagnostik gegeben, hätte ein großer Teil von ihnen, teilweise bedeutende und angesehene Mitglieder der Gesellschaft, nie das Licht der Welt erblickt.

Mit 52,5% der Stimmen beschloss der Bundestag nun, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zulässig ist, wenn die Gefahr einer schweren Erbkrankheit oder die Wahrscheinlichkeit einer Fehl- oder Totgeburt besteht. Was eine „schwerwiegende Erbkrankheit” ist, wird dabei nicht genauer definiert.

Viele Kritiker der PID befürchten auch, dass solch ein restriktiver Beschluss nur der Anfang sei und es immer wieder Grenzverschiebungen gebe. Man sei auf eine schiefe Bahn geraten, auf der man immer weiter abrutscht.
In einer chaotischen Welt wie der unsrigen strebt der Mensch stets nach Sicherheit und damit nach Kontrolle; nichts will er dem Zufall überlassen. Auch die Präimplantationsdiagnostik ist ein Zeichen dafür.
In den USA ist es bereits erlaubt, mittels Präimplantationsdiagnostik das Geschlecht eines Kindes vor der Geburt zu „wählen”. Ist es nur eine Frage der Zeit, bis künftige Eltern nicht nur die Gesundheit ihres noch ungeborenen Kindes, sondern auch dessen Augenfarbe, Körpergröße oder Intelligenz frei wählen können? Werden Kinder sich bei ihren Eltern einst nicht nur über ihren Namen beschweren können, sondern auch fragen: „Warum habt ihr mich nicht intelligenter bestellt? Und warum bin ich eigentlich nicht blond?”
Viele Kritiker befürchten die Entstehung solcher „Designer Babys”; genetisch nach Wunsch „erstellte” Menschen, die jenen, die auf natürliche Weise zur Welt gekommen sind, durch ihre Perfektheit überlegen sind; die Entstehung einer zweigeteilten Gesellschaft von „lebenswerten” und „nicht lebenswerten” Existenzen.

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